Wirkung · Lernen · Entwicklung
Vor einer Handlung kann mögliche Wirkung erschlossen (A) oder eine bestehende Wirkungsherleitung geprüft werden (B).
Ist nach einer Handlung tatsächliche Wirkung bereits entstanden, kann ihr Zustandekommen rückbezogen (C) oder es kann erschlossen werden, was durch diese Wirkung jetzt weiter möglich ist (D).
Daraus entstehen vier eigenständige Lernzugänge innerhalb einer rekursiven Lernspirale.
Hierbei geht es um die Frage,
was die tatsächlichen Bedingungen für mögliche Wirkung hergeben.
Um diese Frage beantworten zu können,
Aus zugänglichen Realbefunden wird nachvollziehbar,
welche relevanten Unterschiede bestehen,
wie diese verarbeitet werden,
welcher Wirkmechanismus daraus tragen könnte,
welche Wirkrichtung möglich wird
und
welche unterschiedlichen Handlungsmöglichkeiten daran anschließen könnten.
So wird mögliche Wirkung erschließbar, ohne eine Handlung vorzugeben.
Hierbei geht es um die Frage,
ob die tatsächlichen Bedingungen das hergeben, was eine behauptete Wirkung voraussetzt.
Um diese Frage beantworten zu können,
bestimmen wir das Prognosemerkmal, an dem sich prüfen lässt, welche Bedingungen eine behauptete Wirkung voraussetzt.
Dafür wird rekonstruiert,
welcher Maßstab zugrunde liegt,
welche Wirkung behauptet wird
und
welche Wirklogik dafür tragen müsste.
An den tatsächlichen Bedingungen wird anschließend unterscheidbar,
ob die Herleitung trägt
oder
ein Maßstabsbruch, Wirkbruch oder Logikbruch vorliegt.
Die Prüfung macht die Wirkungsherleitung einer bestehenden Bewertung, Entscheidung oder Maßnahmenempfehlung zugänglich, ohne diese zu ersetzen.
Hierbei geht es um die Frage,
was die tatsächliche Wirkung so auszeichnet, dass ihr Zustandekommen anhand realer Befunde unterscheidbar wird.
Um diese Frage beantworten zu können,
bestimmen wir das Alleinstellungsmerkmal, an dem sich konkurrierende Erklärungen ihres Zustandekommens unterscheiden lassen.
Von der tatsächlich entstandenen Wirkung aus wird rekonstruiert,
welche realen Bedingungen,
relevanten Unterschiede,
Verarbeitungen
und Wirkmechanismen
ihr Zustandekommen erklären können.
Entscheidend ist,
welche Realbefunde zwischen diesen Erklärungen unterscheiden.
Das Alleinstellungsmerkmal behauptet keine einzelne Ursache.
Es schafft kausale Unterscheidbarkeit.
Hierbei geht es um die Frage,
welchen Unterschied die tatsächliche Wirkung für das macht, was jetzt weiter möglich ist.
Um diese Frage beantworten zu können,
bestimmen wir das Differenzierungsmerkmal, an dem sich der Unterschied zwischen der veränderten Realität und den zuvor zugänglichen Möglichkeiten erkennen lässt.
Dadurch wird nachvollziehbar,
was sich tatsächlich verändert hat
und
welche Handlungs- und Entwicklungsmöglichkeiten dadurch jetzt zusätzlich,
anders
oder nicht mehr zugänglich sind.
So wird weitere Entwicklung erschließbar, ohne vorzugeben, wie es weitergehen soll.
A, B, C und D sind keine aufeinanderfolgenden oder voneinander abhängigen Stufen.
Jeder Zugang kann eigenständig dort beginnen, wo sein Lerngegenstand real zugänglich wird.
Ein Ergebnis kann wiederum zum Realbefund werden und denselben oder einen anderen Lernzugang eröffnen.
So wird Lernen rekursiv.
Dadurch können Funktionsfähigkeit und Entwicklungsfähigkeit immer wieder aufeinander bezogen werden: Was trägt funktional zum Zweck – und was hält weitere Entwicklung offen?
Dabei bleibt die gemeinsame Grenze erhalten:
Notwendigkeit auf Wirkungsebene bedeutet nicht Notwendigkeit auf Handlungsebene.
Vier eigenständige Zugänge.
Ein rekursiver Lernprozess.
Wirkung nachvollziehbar machen.
Entwicklung selbstbestimmbar halten.
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