Herausforderung

Gemeinsame Wirkung
als Maßstab für Nachhaltigkeit.

Wirkung kann einen Zweck erfüllen.

Wir handeln, um etwas zu erreichen.

Wir treffen Entscheidungen.

Wir gestalten Bedingungen.

Wir setzen Maßnahmen um.

Und daraus kann Wirkung entstehen, die zu dem beiträgt, was wir erreichen wollten.

Zweckerfüllung ist möglich.

Doch damit ist noch nicht beantwortet, was diese Zweckerfüllung mit dem Wirkzusammenhang macht, in dem sie entsteht.

Zweckerfüllung allein macht Wirkung noch nicht nachhaltig.

Eine Aufgabe kann erfüllt werden.

Eine Maßnahme kann funktionieren.

Ein Ergebnis kann erreicht werden.

Und trotzdem kann die Art, wie dieses Ergebnis entsteht, Bedingungen verändern, die für weitere Entwicklung relevant sind.

Dass etwas funktioniert, sagt noch nicht, ob es nachhaltig wirkt.

Auch die Art der Zweckerfüllung wirkt.

Nicht nur das erreichte Ergebnis wird Teil des Wirkzusammenhangs.

Auch die Art, wie es erreicht wurde.

Wie Entscheidungen entstanden sind.

Welche Beziehungen wirksam wurden.

Welche Informationen zugänglich waren.

Welche Verantwortung übernommen wurde.

Welche Möglichkeiten eröffnet oder begrenzt wurden.

Und ob tatsächliche Wirkung später wieder auf ihre Voraussetzungen zurückbezogen werden kann.

Die Art der Zweckerfüllung verändert selbst die Bedingungen weiterer Wirkung.

Dadurch können zukünftige Möglichkeiten entstehen, erhalten bleiben oder verloren gehen.

Eine Art der Zweckerfüllung kann neue Möglichkeiten eröffnen.

Sie kann bestehende Möglichkeiten erhalten.

Sie kann aber auch Spielräume, Beziehungen oder Zugänge so verändern, dass zukünftige Entwicklung schwieriger wird.

Gegenwärtige Wirkung verändert damit auch, was in weiteren Wirkzusammenhängen möglich wird.

Nachhaltigkeit betrifft deshalb nicht nur das Ergebnis. Sie betrifft auch die Bedingungen weiterer Entwicklung.

Eine Wirkung kann zweckkongruent sein, ohne nachhaltig zu sein.

Eine Wirkung kann genau das hervorbringen, was beabsichtigt war.

Und dennoch kann die Art ihrer Entstehung dazu führen, dass der Wirkzusammenhang anschließend weniger fähig ist,

relevante Unterschiede aufzunehmen,

unterschiedliche Referenzen aufeinander zu beziehen,

aus tatsächlicher Wirkung zu lernen

oder neue Möglichkeiten zu entwickeln.

Damit entsteht eine entscheidende Unterscheidung:

Zweckerfüllung allein ist noch kein Nachhaltigkeitsnachweis.

Nachhaltigkeit braucht einen zweiten Bezug.

Die erste Frage lautet:

Trägt die Wirkung zu dem bei, was wir erreichen wollen?

Die zweite lautet:

Erhält die Art dieser Zweckerfüllung zugleich die relationale Entwicklungsfähigkeit des Wirkzusammenhangs?

Erst beide Fragen zusammen eröffnen unseren Nachhaltigkeitsbezug.

Nachhaltigkeit ist damit nicht nur ein Ziel.

Sie muss selbst relational prüfbar bleiben.

Relationale Entwicklungsfähigkeit wird damit zum Orientierungsmaßstab.

Eine Wirkung kann nur dann als nachhaltig gelten, wenn sie nicht nur zur Zweckerfüllung beiträgt, sondern die Art dieser Zweckerfüllung zugleich die relationale Entwicklungsfähigkeit des Wirkzusammenhangs erhält.

Das bedeutet nicht, dass alles offen oder unverändert bleiben muss.

Es bedeutet:

Der Wirkzusammenhang darf seine Fähigkeit nicht verlieren, aus relevanter Wirkung weitere Entwicklung entstehen zu lassen.

Der Erhalt relationaler Entwicklungsfähigkeit setzt relationale Lernfähigkeit voraus.

Erfahrung allein erzeugt noch keine Entwicklung.

Relevante Wirkung muss auf das zurückbezogen werden können, woraus sie entstanden ist.

Was trägt?

Was ist anders eingetreten?

Was muss genauer unterschieden werden?

Was sollte verändert werden?

Was kann begründet fortgeführt werden?

Entwicklung braucht die Möglichkeit, aus Wirkung zu lernen.

Relationales Lernen braucht gemeinsame Rückbeziehbarkeit.

Wo Wirkung aus mehreren Beziehungen entsteht, verfügt keine einzelne Referenz allein über den gesamten Wirkzusammenhang.

Menschen können unterschiedlich wahrnehmen.

Unterschiedlich erfahren.

Unterschiedlich einordnen.

Unterschiedliches erwarten.

Und dieselbe Wirkung unterschiedlich bewerten.

Relationales Lernen verlangt deshalb keine gemeinsame Sicht.

Es verlangt, dass relevante Wirkung auf die unterschiedlichen, an ihrer Entstehung beteiligten Bezüge zurückgeführt werden kann.

Was relational wirkt, muss relational rückbeziehbar bleiben.

Gemeinsame Rückbeziehbarkeit braucht gemeinsame Nachvollziehbarkeit.

Was hatten wir angenommen?

Was hatten wir erwartet?

Wie haben wir bewertet?

Welcher Zweck war relevant?

Welche Wirkrichtung was daraus vor unserem Handeln lesbar?

Warum haben wir so gehandelt?

Was ist tatsächlich entstanden?

Um diese Fragen gemeinsam aufeinander beziehen zu können, müssen die relevanten Herleitungen möglicher Wirkrichtungen füreinander zugänglich sein.

Gemeinsame Nachvollziehbarkeit bedeutet dabei nicht Konsens.

Sie bedeutet, unterschiedlichen Herleitungen gemeinsam folgen zu können.

Gemeinsame Nachvollziehbarkeit braucht Zugänglichkeit.

Was relevant, aber nicht zugänglich ist, kann nur begrenzt gemeinsam nachvollzogen werden.

Was nicht nachvollziehbar ist, lässt sich nur eingeschränkt gemeinsam rückbeziehen.

Und was nicht rückbeziehbar ist, kann nur eingeschränkt Teil relationalen Lernens werden.

Nicht alles muss deshalb für alle zugänglich sein.

Aber:

Was für gemeinsame Wirkung und ihren Zweck relevant ist, muss auch ausreichend zugänglich bleiben.

Wo Wirkung gemeinsam entstehen soll, wird ein kooperativer Zugang notwendig.

Damit aus dieser Wirkung relational gelernt werden kann,

der Wirkzusammenhang entwicklungsfähig bleibt

und nachhaltige Entwicklung überhaupt erst möglich wird.

Nicht als moralische Forderung.

Nicht als Forderung nach Einigkeit.

Und nicht als Forderung danach, alles gemeinsam entscheiden zu müssen.

Sondern als Konsequenz relationaler Wirkung.

Wo Wirkung gemeinsam entsteht, kann ihre Bedeutung für den gesamten Wirkzusammenhang nicht aus einer einzelnen Referenz allein bestimmt werden.

Unterschiedliche Referenzen bleiben unterschiedlich.

Ihre relevanten Beziehungen müssen lediglich zugänglich genug bleiben, um Wirkung gemeinsam nachvollziehen, rückbeziehen und daraus lernen zu können.

Was gemeinsam und nachhaltig wirken soll, muss relational lern- und entwicklungsfähig bleiben.

Kurzformel

Wird gemeinsame Wirkung zum gewollten Zweckbezug, so wird der kooperative Zugang zur notwendigen Bedingung, um den Zweckbezug erhalten zu können.

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